Fahreignungsseminar (FES) - Abbau von 1 Punkt

Das freiwillige Fahreignungsseminar besteht aus einer verkehrspädagogischen und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme. Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme (2 Module zu je 90 Minuten als Einzel- oder Gruppensitzungen) wird von einem dafür anerkannten Fahrlehrer durchgeführt. Die verkehrspsychologische Teilmaßnahme (2 Einzelsitzungen zu je 75 Minuten) führe ich in meiner Praxis durch. Die Seminarerlaubnis wurde mir durch die Bezirksregierung Detmold erteilt.

Beide Maßnahmen sind aufeinander abzustimmen und führen jeweils nur einmal innerhalb von fünf Jahren bei einem Punktestand von 1-5 Punkten zum Abzug von 1 Punkt im Fahreignungsregister. Bei 6-7 Punkten führt die Maßnahme nicht zu einem Punkteabzug. Sie können jedoch ihr Verkehrsverhalten verbessern und dazu beitragen, eine Entziehung der Fahrerlaubnis, die mit der Durchführung einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung (MPU) verbunden sein kann, zu verhindern.  

Ziel des Fahreignungsseminars: Die Teilnehmer erkennen sicherheitsrelevante Mängel in ihrem Verkehrsverhalten, insbesondere ihrem Fahrverhalten, und bauen diese ab. Individuelle Verhaltensstrategien werden erarbeitet und erprobt. Auch wenn kein Punkt mehr abgebaut werden kann, ist das FES sinnvoll. Es dient dazu, den Führerschein auf Dauer zu behalten, d.h. einen Entzug des Führerscheins mit anschließender MPU zu verhindern
Eine aktive Mitgestaltung am Lehr- und Lernstoff wird erwartet.
Die Teilnahmebescheinigung muss der zuständigen Behörde innerhalb von 2 Wochen nach Beendigung des Seminars vorgelegt werden, damit 1 Punkt abgezogen wird.

Das Seminar wird in Kooperation mit anerkannten Fahrlehrern aus der Region, z.B. aus Bielefeld, Gütersloh, Bünde, Langenberg und Erwitte durchgeführt.
Dauer der verkehrspsychologischen Maßnahme: 2 x 75 Minuten, die zweite Sitzung darf frühestens nach Ablauf von 3 Wochen begonnen werden.
Dauer der verkehrspädagogischen Maßnahme: 2 x 90 Minuten, Modul 2 darf frühestens nach Ablauf von 1 Woche begonnen werden. 

Auskunft aus dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg