(amtlich anerkannte Verkehrspsychologische Beraterin § 71 FeV)
An einer Verkehrspsychologischen Beratung können Sie teilnehmen, wenn Sie von der Straßenverkehrsbehörde darauf hingewiesen wurden.
Die Beratung wird in 3 Einzelgesprächen durchgeführt und dient dazu, die eigene Einstellung zum Straßenverkehr zu überprüfen und Fehlverhalten abzubauen.
Dauer der Behandlung: 3 Zeitstunden.
Sie benötigen für die VPB einen Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg.
Den Antragsvordruck auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER) können Sie unter folgendem Link herunterladen: